GENEHMIGUNGSDIENST FÜR DAS ANBRINGEN VON SCHILDERN UND WERBETRÄGERN

Steuern und andere Werbeträger sind von Gesetzes wegen zur Zahlung der Einzelwerbeabgabe verpflichtet.

Wir kümmern uns sowohl um die Bearbeitung der erforderlichen Dokumente für die Meldung von Fahrzeugen an die Inkassostelle als auch um die Bearbeitung von Anpassungen, Aktualisierungen, Streitfällen und Kündigungen.

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